Kooperation mit DGJ e. V.

Kooperationsvereinbarung

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Der Förderverein der Gehörlosen/Hörbehinderten e.V. (BRD) und die Deutsche Gehörlosen-Jugend e. V. unterzeichneten am 24. Januar 2022 die erste gemeinsame Kooperationsvereinbarung. Hier informiert euch juteo über die Ziele und Zwecke dieser Kooperationsvereinbarung.

1.Hauptziel der Kooperation

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Die Zusammenarbeit soll insbesondere taube Kinder und Jugendliche in Deutschland fördern. Die regionalen Vereine haben in den letzten Jahren einen Mitgliederschwund aus Desinteresse und Lustlosigkeit verzeichnen müssen. Der Mitgliederschwund ist auch durch die nicht ausreichenden Angebote für Kinder und Jugendliche zu verzeichnen. Hinzu kommen fehlende (Identitäts-)Förderung, Stärkung und Mentoring der Jugendvereinen, sowie fehlende Aus- und Fortbildungsangebote für Vereinen mit Kinder- und Jugendarbeit. Mit den fehlenden Strukturen in der Vereinsarbeit werden die ehrenamtlichen Jugendlichen in Deutschland im Stich gelassen und bei der Ausführung bzw. Beginn des Ehrenamtes häufig ins kalte Wasser geschmissen. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen der DGJ und dem Förderverein sollen Strukturen aufgebaut und Instrumente angeboten werden für ehrenamtliche Interessenten und Vereine. Mit diesen Angeboten soll die Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland wiederbelebt und gefördert werden.

Zu dem Problem des schwindenden Vereinslebens kommt die Problematik, dass die Angebote von bestimmten Familien kaum bis gar nicht in Anspruch genommen werden können. Sei es aus finanziellen Gründen oder aus kommunikativen/sprachlichen Barrieren, welche diese Familien daran hindern, an den Angeboten für taube Kinder und Jugendliche teilzunehmen. Diese Familien brauchen dementsprechend niedrigschwellige Unterstützungsmöglichkeiten, damit sie nicht aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Dieses Problem soll auch durch die gemeinsame Zusammenarbeit mit dem Förderverein und der DGJ in Angriff genommen werden.

2. Gemeinsame Zwecke und Ziele

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    1. Netzwerk zwischen den beiden Vereinen für bundesweite Jugendarbeit auf- und ausbauen.
    2. Zusammenarbeit der beiden Geschäftsstellen bzw. Projektleitung von DGJ und Förderverein. Das Ziel ist die bundesweite Verbesserung und Förderung der Kinder- und Jugendarbeit sowie Familienarbeit auf der Bundes-, Landes- und Regionalebene.
    3. Empowerment für potenzielle, ehrenamtliche Personen für die Kinder- und Jugendvereinsarbeit.
    4. Weiter- und Fortbildungsangebote für ehrenamtliche Personen sowie für Vereine, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten.
    5. Mentoring der Jugendvereine und dessen ehrenamtlichen Personen.
    6. Verschiedene projektbezogene Kooperationen, welche die Angebote für Kinder und Jugendliche fördern.
    7. Kontaktaustausch bzw. Netzwerkaustausch zu direkten Anliegen der Kindern und Jugendlichen.
    8. Niedrigschwelliges Angebot zur Selbsthilfe für Familien mithilfe von digitaler Beratung, Textbausteinen und Videos.

Gültigkeit der Kooperationsvereinbarung

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Die Kooperationsvereinbarung ist bis zum 31.12.2024 gültig. Danach erfolgt eine neue Kooperationsvereinbarung, wenn beide Parteien Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit zeigen.

Hier der Link für die Deutsche Gehörlosen-Jugend e.V.:
www.gehoerlosen-jugend.de

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